Firmennamen prüfen: Ist mein Wunschname noch frei?
Bevor du deinen Unternehmensnamen verwendest, musst du prüfen, ob er wirklich frei ist. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für DPMA, EUIPO und Co.
Du hast deinen Wunschnamen gefunden – er klingt gut, passt zur Idee, und alle im Umfeld finden ihn toll. Aber bevor du Visitenkarten drucken lässt oder deine Website aufbaust, musst du prüfen, ob der Name wirklich frei ist. Denn ein bereits geschützter Name kann im schlimmsten Fall zur kostspieligen Abmahnung führen. Wie du die wichtigsten Checks schnell und systematisch durchführst, erfährst du in diesem Artikel.
Warum die Namensprüfung so wichtig ist
Das deutsche Marken- und Unternehmensrecht kennt mehrere Ebenen des Namensschutzes. Erstens gibt es eingetragene Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim EU-weiten Amt EUIPO registriert sind. Zweitens entstehen Rechte durch tatsächliche Nutzung im geschäftlichen Verkehr – auch ohne Registrierung kann ein Unternehmen Rechte an einem Namen erwerben, wenn es ihn lange genug und in ausreichendem Umfang verwendet hat. Drittens schützt das Handelsregister Firmennamen innerhalb eines Amtsgerichtsbezirks vor verwechslungsfähigen Neueintragungen. Und viertens genießen bestimmte Unternehmensbezeichnungen als sogenannte Unternehmenskennzeichen automatischen Schutz nach dem Markengesetz. Dieses Schutzgeflecht bedeutet: Selbst wenn eine Domain frei ist und du keinen identischen Namen im Markenregister findest, kann ein Dritter trotzdem Rechte an einem ähnlichen Namen geltend machen. Eine Ähnlichkeit, die im Alltag harmlos wirkt, kann rechtlich bereits eine Verwechslungsgefahr begründen – besonders wenn die Unternehmen in derselben Branche tätig sind. Die Konsequenzen einer Namensverletzung sind ernst: Abmahnungen mit Anwaltskosten im vierstelligen Bereich sind in Deutschland keine Seltenheit, und ein anschließender Rebranding-Prozess kostet Zeit und Geld, die du in der Gründungsphase nicht hast. Frühzeitige Prüfung ist deshalb keine Option, sondern ein Muss.
Schritt-für-Schritt: So prüfst du deinen Wunschnamen
Schritt 1 ist die Google-Suche. Einfach und schnell, aber überraschend aufschlussreich: Suche nach deinem Wunschnamen, nach möglichen Varianten und nach dem Namen in Kombination mit deiner Branche. Findest du bereits aktive Unternehmen mit diesem Namen, ist das ein erstes Warnsignal – auch wenn sie nicht im Markenregister stehen. Schritt 2 ist die Suche im Markenregister des DPMA. Unter dpma.de/dpmaregister kannst du kostenlos nach eingetragenen Marken suchen. Achte dabei nicht nur auf identische, sondern auch auf ähnliche Namen. Entscheidend ist außerdem die Klasse: Marken sind branchenspezifisch eingetragen. Ein identischer Name in einer völlig anderen Branche ist möglicherweise unproblematisch – in derselben Branche aber nicht. Schritt 3 ist die EUIPO-Suche für EU-weite Marken. Wenn du von Anfang an international tätig sein möchtest, reicht die DPMA-Suche allein nicht aus. Das EU Intellectual Property Office bietet unter euipo.europa.eu eine kostenlose Datenbanksuche an, die alle EU-Marken umfasst. Schritt 4 ist die Handelsregistersuche. Über das Unternehmensregister unter unternehmensregister.de oder über die Webseiten der IHKs kannst du nachschauen, ob in deinem Geschäftsbezirk bereits eine Firma unter einem ähnlichen Namen eingetragen ist. Für GmbHs und AGs ist diese Prüfung besonders wichtig, da die Unterscheidbarkeit vom Registergericht geprüft wird. Schritt 5 ist die Domain-Prüfung. Tools wie whois.domaintools.com oder die DENIC-Suche für .de-Domains zeigen dir sofort, ob die Domain verfügbar ist. Prüfe sowohl die .de- als auch die .com-Variante sowie naheliegende Schreibweisen.
Was tun, wenn der Name bereits vergeben ist?
Wenn du bei einer der Prüfungen auf einen Treffer stößt, heißt das nicht automatisch, dass du den Namen nicht verwenden kannst. Zunächst lohnt eine genauere Analyse der Ähnlichkeit und des Schutzumfangs. Hat die gefundene Marke denselben Klang, dieselbe Schreibweise? Ist das andere Unternehmen in derselben Branche tätig? Ist die Marke tatsächlich aktiv und wird sie benutzt – oder handelt es sich um eine schlafende Eintragung? In vielen Fällen kann ein Rechtsanwalt für Markenrecht bereits mit einem kurzen Überblick einschätzen, ob eine Kollision tatsächlich besteht. Diese Einschätzung kostet in der Regel deutlich weniger als eine spätere Abmahnung. Wenn das Risiko real ist, gibt es drei Optionen: Einen neuen Namen wählen, den Namen so anpassen, dass keine Verwechslungsgefahr mehr besteht, oder mit dem Inhaber der älteren Marke Kontakt aufnehmen und eine Koexistenzvereinbarung aushandeln. Lass dich von einem ersten Treffer nicht sofort entmutigen – aber ignoriere ihn auch nicht. Die Namensprüfung ist eine lösbare Aufgabe, wenn du sie methodisch angehst.
Nach der Prüfung: Den eigenen Namen schützen
Wenn dein Wunschname alle Prüfungen bestanden hat, solltest du auch über den Schutz deines eigenen Namens nachdenken. Eine Markeneintragung beim DPMA kostet für drei Klassen derzeit 290 Euro bei elektronischer Anmeldung – verglichen mit dem Aufwand, den eine spätere Auseinandersetzung bedeuten würde, ist das eine günstige Investition. Sie gibt dir das alleinige Recht, den Namen in deiner Branche zu verwenden, und bietet eine starke rechtliche Grundlage bei Auseinandersetzungen. Darüber hinaus: Sichere die Domains, richte Social-Media-Profile auf den wichtigsten Plattformen ein – auch wenn du sie zunächst noch nicht aktiv nutzt – und trage dein Unternehmen nach der Gründung in das Handelsregister ein. Diese Schritte zusammen schaffen eine solide Schutzschicht für deinen Unternehmensnamen.
Fazit
Die Prüfung deines Wunschnamens ist kein bürokratisches Übel, sondern eine notwendige Investition in die Zukunftssicherheit deines Unternehmens. Mit den richtigen Tools und einem strukturierten Vorgehen ist sie in wenigen Stunden erledigt. Wer diese Schritte überspringt, riskiert im schlimmsten Fall ein teures Rebranding nach dem Start. Mach es lieber gleich richtig.
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